Nicht nur die Gewerkschafts- und PV-Wahlen in der A1 Telekom stehen vor der Tür, auch der Vertrauenspersonenausschuss (VPA) der Telekom Austria AG in der Holding wird neu gewählt.
Das Unfassbare: Die 6.500 Beamten und ehemaligen Vertragsbediensteten dürfen in der Holding nicht wählen und nicht kandidieren!
Es ist nicht nachvollziehbar: Warum dürfen die Beamten und ehemaligen Vertragsbediensteten, die zwar der A1 Telekom zugewiesen sind, aber ihr Beschäftigungsverhältnis bei der Holding haben, bei den Wahlen in der Holding nicht wählen und kandidieren? Warum dürfen sie bei den Verhandlungen mit der Holding nicht gehört werden? Immerhin ist die Holding dienstrechtlich für sie zuständig.
Rechtssicherheit herstellen
Leiharbeitskräfte dürfen übrigens schon zwei Mal wählen; einmal bei dem Unternehmen, das sie überlässt, und einmal bei dem Unternehmen, dem sie überlassen werden. Und bei der Österreichischen Postbus AG hat der Oberste Gerichtshof schon 2008 entschieden, dass Beamte eines Schwesterunternehmens ebenfalls bei beiden Unternehmen das Wahlrecht für die Personalvertretung erhalten sollen.
Es kann nicht sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und Recht nicht gilt. Das nehmen wir so nicht hin!
76 FSG-KandidatInnen einfach gestrichen!
Die FSG hat daher für die bevorstehende Wahl des Vertrauenspersonenausschusses (VPA) in der Holding eine Liste mit 78 KandidatInnen abgegeben. Von dieser Liste hat die Liste Sollak/Steindl, die den Vertrauenspersonenwahlausschuss (VPWA) bildet und für einen korrekten Ablauf der Wahl zu sorgen hat, sage und schreibe 76 Personen gestrichen. Lediglich zwei KandidatInnen – Richard Friesinger und Kerstin Koskarti, beide haben ein Angestelltenverhältnis bei der Holding – dürfen nun für die FSG bei der Holding kandidieren. Das ist völlig inakzeptabel, zumal das Unternehmen selbst unsere Rechtsansicht teilt.
Das nächste Kapitel der unglaublichen Geschichte
Trotz der Vollmacht von 407 KollegInnen aus der Beamtenschaft hat uns das Liste Sollak/Steindl im VPWA die Einsicht in die Wählerliste verwehrt. Sie haben uns wieder mitgeteilt, dass Beamte und ehemalige Vertragsbedienstete in der Holding nicht wahlberechtigt seien. Wir haben den Ball zurückgespielt – jetzt muss der VPWA unsere Einwendungen beantworten. Auch wenn wir wieder mit einer Ablehnung zu rechnen haben, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Notfalls werden wir die Wahlen in der Holding anfechten. Denn: Recht muss Recht bleiben!