Gleich vorweg: Für Bekleidungsvorschriften in der Firma gibt es keine allgemein gültige Regel.
Verbote und Gebote bei der Wahl der täglichen Bekleidung werden vom Gesetz aber als Eingriff in die Privatsphäre gesehen und müssen von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber deshalb in jedem Fall begründet sein.
Dieser Grund muss umso bedeutsamer sein, je stärker die Vorschriften bezüglich der freien Wahl der Bekleidung sind.