Trotz sehr herausfordernder Rahmenbedingungen gelang es Deiner Personalvertretung, nach mehreren Verhandlungsterminen und am 6. Dezember 2022, einer weiteren 7-stündigen Verhandlung, ein für Dich hervorragendes Ergebnis zu erkämpfen.
Als Basis für die Verhandlungen bediente sich die A1, der rollierenden Inflation der letzten 12 Monate (Oktober 2021- September 2022). Diese beträgt 6,89 %.
Aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge) in Vollzeit erhalten für die ersten 3 Quartale 2023 pro Quartal jeweils 916,70 Euro netto am Beginn des Quartals als steuerfreie Teuerungsprämie (bei Teilzeit kommt die Teuerungsprämie aliquot zur Anwendung)!
Das bedeutet einen durchschnittlichen Nettoeffekt von plus 9,2%. Besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen profitieren davon prozentuell überdurchschnittlich (zum Beispiel bei KV3 Fachstufe: +13,8 %)!
Ab 1. Oktober 2023 werden die KV- und IST-Gehälter der Angestellten sowie die Gehaltsansätze, Dienstzulagen und Verwendungszulagen der Beamtinnen und Beamten um 7,3% ohne Deckel erhöht.
Eine langfristige Nachhaltigkeit des Gehaltsabschlusses 2023 für die Folgejahre ist damit sichergestellt.
Die Lehrlingseinkommen steigen ab 1.1.2023 um 200 Euro brutto pro Monat. Lehrlinge, die im Zuge der Führerscheinausbildung die Perfektionsfahrt absolvieren, erhalten dafür einmalig einen freien Tag. Sofern genügend geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber gefunden werden können, werden im Herbst 2023 bis zu 60 Lehrlinge bei A1 aufgenommen.
Ab 1.1.2023 beträgt die Pauschale für Rufbereitschaft an Werktagen Euro 39 Euro pro Tag (bisher 35 Euro) und an Sonn- und Feiertagen Euro 77 pro Tag (bisher 66 Euro).
Es gibt 2 Ernennungstermine (Juli 2023 und Jänner 2024) für Beamtinnen und Beamte.
Die Betriebsvereinbarung „Treueprämie“ für Angestellte wird auch in 2023 fortgeführt.
Überlassene Arbeitskräfte, die am 31.12.2022 länger als 12 Jahre bei A1 tätig sind, werden im Laufe des Jahres 2023 übernommen.