Erhöhung der Gehälter ab 1.1.2025 bis zu 6,08%

Erhöhung der Gehälter ab 1.1.2025 bis zu 6,08%

Wie im Vorjahr bereits informiert, wurde ein Kollektivvertrags- und Gehaltsabschluss für 2 Jahre (2024+2025) getroffen.
Nach Abschluss der zugrunde liegenden Inflationsrate (3,83% für den Zeitraum von Okt. 2023 bis Sept. 2024 – aktuelle Inflationsrate 1,8%), informieren wir über die konkrete Umsetzung ab 1. Jänner 2025 .

Nach der nun mit 1. Oktober 2024 erfolgten Erhöhung der Gehälter um 7% werden die Gehälter der Angestellten, die Lehrlingseinkommen sowie die Gehaltsansätze, Dienstzulagen und Verwendungszulagen der Beamt:innen ab 1. Jänner 2025 in 2 Schritten nochmals erhöht:

• Schritt 1: Erhöhung um 2,17% (ohne Deckel)
• Schritt 2: Erhöhung um weitere 3,83% mit einem Deckel von 230 EUR monatlich (der Deckel betrifft nur höhere Jahresgehälter).

Insgesamt bedeutet das, dass die Erhöhung am 1. Jänner 2025 für die meisten von Euch 6,08% betragen wird (die 6,08% ergeben sich durch den Zinseszinseffekt, den die Anwendung der Erhöhung in zwei getrennten Schritten mit sich bringt). Nur sehr hohe Einkommen (mehr als 84.000 Euro brutto) werden im 2. Schritt gedeckelt und somit etwas geringer erhöht.

Verhandelt wurden auch weitere Verbesserungen wie zum Beispiel die Erhöhung der Pauschalte für Rufbereitschaft, Weiterführung der Treueprämie, der Möglichkeit eines Jobrad-Modells und der Möglichkeit einer 4 Tage-Woche.